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| Willkommen beim BDI-Helpdesk zum Thema "Technischer Arbeitsschutz" |
| Aktuelle Meldungen |
Ab sofort ist die Version 10.2 des vormaligen BDI-Standardsatzkatalogs für die Erstellung von EU-Sicherheitsdatenblättern zu chemischen Stoffen auf der BDI-Website im BDI-Helpdesk REACH verfügbar. Der frühere BDI-Standardsatzkatalog firmiert nunmehr als "Europäischer Standardsatzkatalog". Dieses Ergebnis beruht auf ca. zweijährigen Vorarbeiten im BusinessEurope REACH Implementation Network. Die aktuelle Version ist in 30 Sprachen verfügbar und in Deutsch und Englisch kostenfrei erhältlich.
24. Dezember 2008: Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge tritt in Kraft
Die Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge ist am 24. Dezember 2008 in Kraft getreten. Sie ist Kernstück der umfassenden Verordnung zur Rechtsvereinfachung und Stärkung der arbeitsmedizinischen Vorsorge, die daneben hierdurch veranlasste Änderungen an bestehenden Verordnungen enthält. Die ArbMedVV regelt Pflichten von Arbeitgebern und Ärzten, schafft Transparenz über die Anlässe für Pflicht- und Angebotsuntersuchungen, sichert Datenschutzrechte und stärkt das Recht der Beschäftigten auf Wunschuntersuchungen. Mit ihr sollen Verbesserungen in derzeit noch nicht ausreichend beachteten Bereichen, z.B. Muskel-Skelett-Erkrankungen, angestoßen werden.
Der neue Ausschuss für Arbeitsmedizin übernimmt eine zentrale Rolle, er wird das BMAS zu arbeitsmedizinischen Fragen beraten und von der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) geführt. Das Verfahren zur Abgabe von Interessensbekundungen wurde kürzlich abgeschlossen. Zu den Aufgaben des neuen Ausschusses gehört nach § 9 Abs. ArbMedVV
Neben den zwei ordentlichen Wirtschaftsvertretern soll der Ausschuss mit jeweils zwei ordentlichen Mitgliedern der Gewerkschaften, der Länderbehörden und der Unfallversicherungsträger besetzt werden. Weitere vier ordentliche Mitglieder kommen aus dem Bereich der Wissenschaft. Weiterhin hat das BMAS angekündigt, dass aufgrund des breiten Aufgabenspektrums des neuen Ausschusses die Einrichtung von Untergremien erforderlich sein wird. Diese Untergremien sollen zeitnah eingerichtet werden.
Die Industrie sieht die Verordnung kritisch, da sie keine wesentliche Vereinfachung bringt und zudem den in Frage kommenden Regelungsbereich nicht einmal vollständig abdeckt (z. B. fehlen die Themen Strahlenschutz und Nachtarbeit). Zudem wird ein weiterer BMAS-Beratungsausschuss die bisherigen Koordinierungsprobleme zwischen den bereits bestehenden BMAS-Beratungsausschüssen noch einmal verstärken. Trotzdem wird sich die Industrie an dem Ausschuss beteiligen.
Der BDI wird zum Thema in Kürze unter dem Navigationspunkt "BDI-Hilfestellung" weiterführende Informationen anbieten.
26. April 2008: Veröffentlichung der revidierten Richtlinie zu elektromagnetischen Feldern (EMF)
Am 26.4.2008 wurde die geänderte EMF-Richtlinie im EG-Amtsblatt L 114 veröffentlicht. Das Europäische Parlament hatte am 19. Februar 2008 der Verlängerung der Umsetzungsfrist zugestimmt. Dem hat der Rat für Verkehr, Telekommunikation und Energie am 7.4.2008 zugestimmt. Damit ist die Frist zur Umsetzung der Richtlinie über Mindestvorschriften zum Schutz von Sicherheit und Gesundheit der Arbeitnehmer vor der Gefährdung durch physikalische Einwirkungen nun offiziell um vier Jahre, bis zum 30. April 2012, verlängert. Als nächstes sind Sozialpartnerkonsultationen in zwei Phasen in den Jahren 2008 und 2009 und eine umfassende Gesetzesfolgenabschätzung (wirtschaftlich, sozial und ökologisch, Ausschreibung 2008, Durchführung 2009) vorgesehen. Die bisherigen Vorschriften hätten sich auf den Einsatz von Technologien wie der Magnetresonanztomographie (MRT) äußerst negativ auswirken können. Innerhalb der verlängerten Frist ist eine inhaltliche Änderung der Richtlinie erforderlich, um den jüngsten Forschungsergebnissen zu den möglichen Auswirkungen der Expositionsgrenzwerte auf die MRT Rechnung zu tragen.
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