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| Das deutsche Recht zum technischen Arbeitsschutz |
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Die Bestimmungen dieser Verordnungen werden durch Technische Regeln konkretisiert. Aufgrund der Vermutungswirkung, die mit den Technischen Regeln verbunden ist, kann ein Arbeitgeber, der diese einhält, davon ausgehen, dass er die Anforderungen der Verordnung erfüllt. Hiermit verbunden ist eine Beweislastumkehr. Es steht dem Arbeitgeber frei, andere Maßnahmen als in einer Technischen Regel vorgesehen zu treffen, sofern damit das gleiche Sicherheitsniveau erreicht wird. Der Arbeitgeber übernimmt hierfür die Verantwortung und muss der Vollzugsbehörde auf Nachfrage die Wirksamkeit seiner Maßnahmen hinsichtlich der Schutzziele des betr. Rechtsakts darlegen. Bei der Ermittlung der Technischen Regeln lässt sich das Bundesministerium für Arbeit und Soziales von Ausschüssen beraten (ABS, ABAS, AGS, ASTA), die über die jeweilige Verordnung eingerichtet werden.
Darüber hinaus sind unter anderem die folgenden Gesetze und Verordnungen für den technischen Arbeitssschutz in Deutschland von Bedeutung:
Siehe hierzu auch weitere BDI-Informationsaufstellung und Übersicht des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales über das deutsche Arbeitsschutzrecht.
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