Basis des deutschen Arbeitsschutzechts ist das Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG), das die EG-Arbeitsschutzrahmenrichtlinie 89/391/EWG umsetzt.
Die unter dem Arbeitsschutzgesetz erlassenen Verordnungen setzen die Einzelrichtlinien der EG unter der Rahmenrichtlinie um. Dies sind vor allem die folgenden zentralen Verordnungen:
ArbStättV: Arbeitsstättenverordnung
BetrSichV: Betriebssicherheitsverordnung
BioStoffV: Biostoffverordnung
GefStoffV: Gefahrstoffverordnung
LärmVibrationsArbSchV: Lärm- und Vibrations-Arbeitsschutzverordnung
Technische Regeln konkretisieren die Bestimmungen dieser Verordnungen. Aufgrund der Vermutungswirkung, die mit den Technischen Regeln verbunden ist, kann ein Arbeitgeber, der diese Regeln einhält, davon ausgehen, dass er die Anforderungen der Verordnung erfüllt. Hiermit verbunden ist eine Beweislastumkehr. Es steht dem Arbeitgeber frei, andere Maßnahmen als in einer Technischen Regel vorgesehen zu treffen, sofern damit das gleiche Sicherheitsniveau erreicht wird. Der Arbeitgeber übernimmt hierfür die Verantwortung und muss dies der Vollzugsbehörde auf Nachfrage darlegen. Bei der Ermittlung der Technischen Regeln lässt sich das Bundesministerium für Arbeit und Soziales von Ausschüssen beraten (ABS, ABAS, AGS, ASTA), die über die jeweilige Verordnung eingerichtet werden.
Zudem sind unter anderem die folgenden Gesetze und Verordnungen für den technischen Arbeitssschutz in Deutschland von Bedeutung: