Bundesverband der deutschen Industrie e.V.
Das Gesetz
 Das deutsche Recht zum technischen Arbeitsschutz
Basis des deutschen Arbeitsschutzechts ist das Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG), das die EG-Arbeitsschutzrahmenrichtlinie 89/391/EWG umsetzt.

Die unter dem Arbeitsschutzgesetz erlassenen Verordnungen setzen vorrnehmlich die Einzelrichtlinien unter der EG-Rahmenrichtlinie um. Dies sind vor allem die folgenden zentralen Verordnungen:
  • ArbStättV: Arbeitsstättenverordnung
  • BetrSichV: Betriebssicherheitsverordnung
  • BioStoffV: Biostoffverordnung
  • GefStoffV: Gefahrstoffverordnung
  • LärmVibrationsArbSchV: Lärm- und Vibrations-Arbeitsschutzverordnung

    Die Bestimmungen dieser Verordnungen werden durch Technische Regeln konkretisiert. Aufgrund der Vermutungswirkung, die mit den Technischen Regeln verbunden ist, kann ein Arbeitgeber, der diese einhält, davon ausgehen, dass er die Anforderungen der Verordnung erfüllt. Hiermit verbunden ist eine Beweislastumkehr. Es steht dem Arbeitgeber frei, andere Maßnahmen als in einer Technischen Regel vorgesehen zu treffen, sofern damit das gleiche Sicherheitsniveau erreicht wird. Der Arbeitgeber übernimmt hierfür die Verantwortung und muss der Vollzugsbehörde auf Nachfrage die Wirksamkeit seiner Maßnahmen hinsichtlich der Schutzziele des betr. Rechtsakts darlegen. Bei der Ermittlung der Technischen Regeln lässt sich das Bundesministerium für Arbeit und Soziales von Ausschüssen beraten (ABS, ABAS, AGS, ASTA), die über die jeweilige Verordnung eingerichtet werden.

    Darüber hinaus sind unter anderem die folgenden Gesetze und Verordnungen für den technischen Arbeitssschutz in Deutschland von Bedeutung:

    Siehe hierzu auch weitere BDI-Informationsaufstellung und  Übersicht des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales über das deutsche Arbeitsschutzrecht.

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    Oliver Schollmeyer

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