![]() |
| Gefahrstoffe |
![]() |
|
EG-Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2003/18/EG vom 15.4.2003 zur Änderung der Richtlinie 83/477/EWG über den Schutz der Arbeitnehmer gegen Gefährdung durch Asbest am Arbeitsplatz
Andere internationale Rechtsgrundlagen: ILO-Übereinkommen Nr. 170
Deutsche Umsetzung: Gefahrstoffverordnung in der Fassung vom 23.12.2004
Ausschuss für die Regelsetzung: Ausschuss für Gefahrstoffe (AGS)
Technische Regeln: TRGS
Hintergrund: Die Novellierung der Gefahrstoffverordnung im Jahr 2004 wurde erforderlich, weil insbesondere die o. g. EG-Arbeitsschutzrichtlinien in deutsches Recht umzusetzen waren. Zudem mussten die Voraussetzungen für die Ratifizierung u. a. des ILO-Übereinkommens Nr. 170 über die Sicherheit bei der Verwendung chemischer Stoffe bei der Arbeit geschaffen werden.
In der EG-Richtlinie 98/24/EG sind die grundlegenden Bestimmungen zum Schutz der Beschäftigten bei Tätigkeiten mit Gefahrstoffen festgelegt. Ihr zentrales Element ist die umfassende Gefährdungsbeurteilung, die der Arbeitgeber vor der Aufnahme von Tätigkeiten durchführen muss, s. § 5 Arbeitsschutzgesetz. Das Konzept der Gefährdungsbeurteilung verzichtet auf detailliert ausformulierte Regelungen für den Einzelfall und überträgt ein hohes Maß an Verantwortung auf den Arbeitgeber, der die unter den speziellen Bedingungen seines Betriebs auftretenden Gefährdungen der Beschäftigten bei Tätigkeiten mit Gefahrstoffen zu analysieren hat und darauf aufbauend angemessene Schutzmaßnahmen ergreifen muss. Besonders hinzuweisen ist auf folgende Neuerungen in der Gefahrstoffverordnung:
Das Gefahrstoffrecht weist enge Verbindungen zur neuen europäischen Stoffpolitik auf, s. REACH-Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 und derzeit in Vorbereitung befindliche EG-Verordnung zum Globally Harmonized System (GHS) zur Neuordnung von Einstufung und Kennzeichnung gemäß UN-Vorgaben. Informationen hierzu bietet der BDI über seinen BDI-Helpdesk REACH an.
Neben den oben genannten Rechtsakten mit direktem Bezug zum Arbeitsschutz existiert eine Reihe weiterer EG-Rechtsakte beispielsweise zum Inverkehrbringen und zur Einstufung und Kennzeichnung von Stoffen.
Der Ausschuss für Gefahrstoffe (AGS) ermittelt die Technischen Regeln zur Konkretisierung der Gefahrstoffverordnung.
BDI-Position:
Aufgrund der zwischenzeitlich gewonnen praktischen Erfahrungen mit der Gefahrstoffverordnung vom 23.12.2004 besteht aus Sicht der Wirtschaft erneut dringender Novellierungsbedarf, dies wurde dem zuständigen Bundesministerium für Arbeit und Soziales im April 2007 mit Detailvorschlägen mitgeteilt (BDI-BDA-DIHK-Positionspapier). Weiterer Novellierungsbedarf ergibt sich aus der REACH-Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 und wird später aus der derzeit in Vorbereitung befindlichen EG-GHS-Verordnung folgen.
Weitere Dokumente und weiterführende Links:
Europäische Kommission:
Bundesregierung
Bundesländer:
Berufsgenossenschaften:
Weitere Quellen:
| Kontakt |
| Weitere Links zum Thema Technischer Arbeitsschutz |
| BDI-Links |