Bundesverband der deutschen Industrie e.V.
 Gefahrstoffe

EG-Rechtsgrundlage:

Andere internationale Rechtsgrundlagen: ILO-Übereinkommen Nr. 170

Deutsche Umsetzung: Gefahrstoffverordnung in der Fassung vom 23.12.2004

Ausschuss für die Regelsetzung: Ausschuss für Gefahrstoffe (AGS)


Technische Regeln: TRGS 


Hintergrund: Die Novellierung der Gefahrstoffverordnung im Jahr 2004 wurde erforderlich, weil insbesondere die o. g. EG-Arbeitsschutzrichtlinien in deutsches Recht umzusetzen waren. Zudem mussten die Voraussetzungen für die Ratifizierung u. a. des ILO-Übereinkommens Nr. 170 über die Sicherheit bei der Verwendung chemischer Stoffe bei der Arbeit geschaffen werden.

In der EG-Richtlinie 98/24/EG sind die grundlegenden Bestimmungen zum Schutz der Beschäftigten bei Tätigkeiten mit Gefahrstoffen festgelegt. Ihr zentrales Element ist die umfassende Gefährdungsbeurteilung, die der Arbeitgeber vor der Aufnahme von Tätigkeiten durchführen muss, s. § 5 Arbeitsschutzgesetz. Das Konzept der Gefährdungsbeurteilung verzichtet auf detailliert ausformulierte Regelungen für den Einzelfall  und überträgt ein hohes Maß an Verantwortung auf den Arbeitgeber, der die unter den speziellen Bedingungen seines Betriebs auftretenden Gefährdungen der Beschäftigten bei Tätigkeiten mit Gefahrstoffen zu analysieren hat und darauf aufbauend angemessene Schutzmaßnahmen ergreifen muss. Besonders hinzuweisen ist auf folgende Neuerungen in der Gefahrstoffverordnung:

Das Gefahrstoffrecht weist enge Verbindungen zur neuen europäischen Stoffpolitik auf, s. REACH-Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 und derzeit in Vorbereitung befindliche EG-Verordnung zum Globally Harmonized System (GHS) zur Neuordnung von Einstufung und Kennzeichnung gemäß UN-Vorgaben. Informationen hierzu bietet der BDI über seinen BDI-Helpdesk REACH an.

Neben den oben genannten Rechtsakten mit direktem Bezug zum Arbeitsschutz existiert eine Reihe weiterer EG-Rechtsakte beispielsweise zum Inverkehrbringen und zur Einstufung und Kennzeichnung von Stoffen.

Der Ausschuss für Gefahrstoffe (AGS) ermittelt die Technischen Regeln zur Konkretisierung der Gefahrstoffverordnung.


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