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| Arbeitsstätten |
Deutsche Umsetzung: Arbeitsstättenverordnung in der Fassung vom 12.8.2004
Technische Regeln: ASR
Hintergrund: Ziel der Novellierung der Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) von 1976 im Jahr 2004 war, die Handhabbarkeit der Verordnung für die Betriebe zu verbessern und die Spielräume für an die betrieblichen Gegebenheiten angepasste Maßnahmen zu erweitern. Daher wurde auf die Festlegung von konkreten Maßzahlen und Maßnahmen weitgehend verzichtet. Anstelle dessen wurden allgemeine Schutzziele festgelegt. Vor allem kleinen und mittleren Betrieben soll damit die Erfüllung ihrer Pflichten für die Gewährleistung von Sicherheit und Gesundheit der Beschäftigten erleichtert werden. Zudem wurde das Verfahren für die Erarbeitung des untergesetzlichen Regelwerks neu geregelt.
Dem Arbeitgeber wird mit der Flexibilisierung der Anforderungen eine größere Verantwortung als bisher übertragen und es wird mehr Sachverstand abverlangt. Er muss prüfen, ob die von ihm gewählte Arbeitsschutzmaßnahme das Schutzziel der Verordnung erfüllt, so dass keine Gefährdung für die Sicherheit und Gesundheit der Beschäftigten besteht.
Der Arbeitsstättenausschuss (ASTA) ermittelt die Technischen Regeln zur Konkretisierung der Arbeitsstättenverordnung.
BDI-Position:
Die mit der novellierten Verordnung entfallenen Detailregelungen dürfen nicht über neue Technische Regeln wiederbelebt werden.
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