Bundesverband der deutschen Industrie e.V.
 Arbeitsstätten
EG-Rechtsgrundlage: Richtlinie 89/654/EWG vom 30.11.1989 über Mindestvorschriften für Sicherheit und Gesundheitsschutz in Arbeitsstätten

Deutsche Umsetzung: Arbeitsstättenverordnung in der Fassung vom 12.8.2004

Ausschuss für die Regelsetzung: Ausschuss für Arbeitsstätten (ASTA)


Technische Regeln: ASR


Hintergrund: Ziel der Novellierung der Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) von 1976 im Jahr 2004 war, die Handhabbarkeit der Verordnung für die Betriebe zu verbessern und die Spielräume für an die betrieblichen Gegebenheiten angepasste Maßnahmen zu erweitern. Daher wurde auf die Festlegung von konkreten Maßzahlen und Maßnahmen weitgehend verzichtet. Anstelle dessen wurden allgemeine Schutzziele festgelegt. Vor allem kleinen und mittleren Betrieben soll damit die Erfüllung ihrer Pflichten für die Gewährleistung von Sicherheit und Gesundheit der Beschäftigten erleichtert werden. Zudem wurde das Verfahren für die Erarbeitung des untergesetzlichen Regelwerks neu geregelt.

Dem Arbeitgeber wird mit der Flexibilisierung der Anforderungen eine größere Verantwortung als bisher übertragen und es wird mehr Sachverstand abverlangt. Er muss prüfen, ob die von ihm gewählte Arbeitsschutzmaßnahme das Schutzziel der Verordnung erfüllt, so dass keine Gefährdung für die Sicherheit und Gesundheit der Beschäftigten besteht.

Der Arbeitsstättenausschuss (ASTA) ermittelt die Technischen Regeln zur Konkretisierung der Arbeitsstättenverordnung.


BDI-Position:


Weitere Dokumente und weiterführende Links:

© 2009 BDI - Bundesverband der Deutschen Industrie - Impressum

Kontakt
Oliver Schollmeyer

BDI
Abteilung Umwelt und Technik
Tel.: 030/2028-1466

E-Mail
Weitere Links zum Thema Technischer Arbeitsschutz
BDI-Links