![]() |
| Weitergehendes EG-Stoffrecht |
![]() |
|
Aktuelle Übersichten über die EU-Gesetzgebung zum Chemikalienrecht finden sich zudem auf der Internetseite der GD Industrie und auf der Internetseite der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA).
Siehe BDI-Helpdesk REACH.
67/548/EWG, Stoffrichtlinie
"Richtlinie 67/548/EWG des Rates vom 27. Juni 1967 zur Angleichung der Rechts- und Verwaltungsvorschriften für die Einstufung, Verpackung und Kennzeichnung gefährlicher Stoffe"
Die Richtlinie regelt die Rechts- und Verwaltungsvorschriften für die Einstufung, Verpackung und Kennzeichnung gefährlicher Stoffe in der EU. Die Richtlinie wurde bisher durch 29 Anpassungsrichtlinien und 10 Änderungsrichtlinien überarbeitet. Sie gilt jeweils in der aktuellen Fassung.
„Richtlinie 76/769/EWG des Rates vom 27. Juli 1976 zur Angleichung der Rechts- und Verwaltungsvorschriften der Mitgliedstaaten für Beschränkungen des Inverkehrbringens und der Verwendung gewisser gefährlicher Stoffe und Zubereitungen“
Die Richtlinie regelt die Verwendung explizit genannter gefährlic her Stoffe und Zubereitungen. Die Anhänge zu dieser Richtlinie wurden inzwischen durch 24 Änderungs-Richtlinien ergänzt bzw. erweitert, wie die 79/663/EWG, 94/48/EWG, 94/60/EWG und 2003/11/EG.Die Umsetzung der Richtlinie in deutsches Recht erfolgte über die Chemikalienverbotsverordnung. Die EG-Richtlinie 76/769/EWG wurde durch die Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 (REACH-Verordnung) zum 1. Juni 2009 aufgehoben.
„Richtlinie 91/155/EWG der Kommission vom 5. März 1991 zur Festlegung der Einzelheiten eines besonderen Informationssystems für gefährliche Zubereitungen gemäß Artikel 10 der Richtlinie 88/379/EWG des Rates“
Die Richtlinie legt die Vorgaben für ein Sicherheitsdatenblatt fest. Sie wurde novelliert durch die Richtlinie 2001/58/EG, in der ein Leitfaden für die Erstellung des Sicherheitsdatenblatts veröffentlicht ist. Die Umsetzung der Richtlinie in deutsches Recht erfolgte über das Chemikaliengesetz und die Gefahrstoffverordnung. Die Richtlinie 91/155/EWG (damit auch Richtlinie 2001/58/EG) wurde durch Art. 139 der Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 (REACH-Verordnung) zum 1. Juni 2007 aufgehoben.
91/414/EWG, Pflanzenschutzmittelrichtlinie
„Richtlinie 91/414/EWG des Rates vom 15. Juli 1991 über das Inverkehrbringen von Pflanzenschutzmitteln“
Die Richtlinie regelt das Inverkehrbringen von Pflanzenschutzmitteln. Die Umsetzung der Richtlinie in deutsches Recht erfolgte über das Pflanzenschutzgesetz.
93/67/EWG, Chemikalien-Risikobewertungs-Richtlinie
"Richtlinie 93/67/EWG der Kommission vom 20. Juli 1993 zur Festlegung von Grundsätzen für die Bewertung der Risiken für Mensch und Umwelt von gemäß der Richtlinie 67/548/EWG des Rates notifizierten Stoffen"
Die Richtlinie 93/67/EWG wurde durch Art. 139 der Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 (REACH-Verordnung) zum 1. August 2008 aufgehoben.
96/59/EG, PCB-Richtlinie
„Richtlinie 96/59/EG des Rates vom 16. September 1996 über die Beseitigung polychlorierter Biphenyle und polychlorierter Terphenyle (PCB/PCT)“
Die Richtlinie regelt die Beseitigung polychlorierter Biphenyle und polychlorierter Terphenyle (PCB/PCT). Die Umsetzung der Richtlinie in deutsches Recht erfolgte über die PCB/PCT-Abfallverordnung.
„Richtlinie 98/8/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 16. Februar 1998 über das Inverkehrbringen von Biozid-Produkten“
Die Richtlinie regelt das Inverkehrbringen von Biozid-Produkten. Die Umsetzung der Richtlinie in deutsches Recht erfolgte über das Chemikaliengesetz und die Biozidverordnung.
„Richtlinie 98/24/EG des Rates vom 7. April 1998 zum Schutz von Gesundheit und Sicherheit der Arbeitnehmer vor der Gefährdung durch chemische Arbeitsstoffe bei der Arbeit (vierzehnte Einzelrichtlinie im Sinne des Artikels 16 Absatz 1 der Richtlinie 89/391/EWG)“
Die Richtlinie regelt den Umgang mit chemischen Stoffen am Arbeitsplatz. Die Umsetzung der Richtlinie in deutsches Recht erfolgte über die Gefahrstoffverordnung.
1999/45/EG, Zubereitungsrichtlinie
„Richtlinie 1999/45/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 31. Mai 1999 zur Angleichung der Rechts- und Verwaltungsvorschriften der Mitgliedstaaten für die Einstufung, Verpackung und Kennzeichnung gefährlicher Zubereitungen“
Die Richtlinie regelt die Rechts- und Verwaltungsvorschriften der Mitgliedstaaten für die Einstufung, Verpackung und Kennzeichnung gefährlicher Zubereitungen (1. Anpassungsrichtlinie - 2001/60/EG, 2. Anpassungsrichtlinie 2006/8/EG). Artikel 14 “Sicherheitsdatenblatt“ wurde zum 1. Juni 2007 durch Artikel 140 der Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 (REACH-Verordnung) ersetzt.
75/324/EWG, Richtlinie über Aerosolpackungen
„Richtlinie 75/324/EWG des Rates vom 20. Mai 1975 zur Angleichung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über Aerosolpackungen“
Die Richtlinie gleicht die Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über Aerosolpackungen an. Die Umsetzung der Richtlinie in deutsches Recht erfolgte über die Aerosolpackungsverordnung.
| Kontakt |
| Weitere Links zum Thema Technischer Arbeitsschutz |
| BDI-Links |