Bundesverband der deutschen Industrie e.V.
Das Thema
 Technisches Arbeitsschutzrecht
Das technische Arbeitsschutzrecht in Deutschland ist weitgehend europäisch geprägt.

Dabei ist zu beachten, dass auf EG-Ebene gemäß Artikel 137 EG-Vertrag für den Arbeitsschutz nur Mindestbestimmungen festgelegt werden, die dann gemäß nationalen Erfordernissen umgesetzt werden. Insofern sind weitergehende nationale Anforderungen möglich und üblich. In diesem Bereich ist daher eine vollständige Harmonisierung nicht gegeben und bisher auch nicht beabsichtigt.

Eine Übersicht über das einschlägige Arbeitsschutzrecht auf EG- und deutscher Ebene bietet zudem die Europäische Agentur für Sicherheit und Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz.

 BDI-Aktivitäten zum technischen Arbeitsschutz
Der Schutz der Beschäftigten vor Gefahren am Arbeitsplatz liegt aus ethischen und wirtschaftlichen Gründen im ureigenen Interesse der Industrie.

Vor diesem Hintergrund ist es erforderlich, das umfangreiche Regelwerk zum Arbeitsschutz im Hinblick auf seine Praktikabilität, Wirksamkeit  und optimale Ressourcenallokation ständig aktuell zu halten, zu straffen und um Innovationshindernisse zu bereinigen, um einen effizienten Arbeitsschutz vor Ort sicherzustellen.

Die BDI-Abteilung Umwelt und Technik bearbeitet unter diesen Prämissen u. a. folgende Themen:

© 2009 BDI - Bundesverband der Deutschen Industrie - Impressum

Kontakt
Oliver Schollmeyer

BDI
Abteilung Umwelt und Technik
Tel.: 030/2028-1466

E-Mail
Weitere Links zum Thema Technischer Arbeitsschutz
BDI-Links