Das technische Arbeitsschutzrecht in Deutschland ist weitgehend europäisch geprägt.
Dabei ist zu beachten, dass auf EG-Ebene gemäß Artikel 137 EG-Vertrag für den Arbeitsschutz nur Mindestbestimmungen festgelegt werden, die dann gemäß nationalen Erfordernissen umgesetzt werden. Insofern sind weitergehende nationale Anforderungen möglich und üblich. In diesem Bereich ist daher eine vollständige Harmonisierung nicht gegeben und bisher auch nicht beabsichtigt.
Eine Übersicht über das einschlägige Arbeitsschutzrecht auf EG- und deutscher Ebene bietet zudem die Europäische Agentur für Sicherheit und Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz.
Der Schutz der Beschäftigten vor Gefahren am Arbeitsplatz liegt aus ethischen und wirtschaftlichen Gründen im ureigenen Interesse der Industrie.Vor diesem Hintergrund ist es erforderlich, das umfangreiche Regelwerk zum Arbeitsschutz im Hinblick auf seine Praktikabilität, Wirksamkeit und optimale Ressourcenallokation ständig aktuell zu halten, zu straffen und um Innovationshindernisse zu bereinigen, um einen effizienten Arbeitsschutz vor Ort sicherzustellen.
Die BDI-Abteilung Umwelt und Technik bearbeitet unter diesen Prämissen u. a. folgende Themen:
- Verwendung von Stoffen am Arbeitsplatz: Gefahrstoffe und biologische Arbeitsstoffe
- Arbeitsmittel und überwachungsbedürftige Anlagen, Betriebssicherheit
- Arbeitsstätten
- Physikalische Agenzien: Vibrationen, Lärm, Elektromagnetische Felder, Optische Strahlung