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 Willkommen beim BDI-Helpdesk zum Thema "Technischer Arbeitsschutz"
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 Aktuelle Meldungen


27. Juli 2010: OStrV in Kraft getreten

Die Verordnung zur Umsetzung der EU-Richtlinie 2006/25/EG zum Schutz der Arbeitnehmer vor Gefährdungen durch künstliche optische Strahlung und zur Änderung von Arbeitsschutzverordnungen ist im Bundesgesetzblatt Teil I Nr. 38 vom 26. Juli 2010 verkündet worden und ist damit am 27. Juli 2010 in Kraft getreten. Mit der Verordnung wird in erster Linie die EU-Richtlinie 2006/25/EG zum Schutz der Arbeitnehmer vor Gefährdungen durch künstliche optische Strahlung in nationales Recht umgesetzt. Daneben werden aber auch verschiedene Arbeitsschutzverordnungen geändert. Insbesondere erfolgen einige Änderungen der Arbeitsstättenverordnung.

1. Regelungen zur optischen Strahlung

Folgende Inhalte werden in der Verordnung behandelt, dabei ist die Beschränkung auf Strahlung aus künstlichen Quellen (Streichung der Passagen zum Sonnenlicht) hervorzuheben:

2. Änderung der Arbeitsstättenverordnung

Folgende wesentliche Änderungen der Arbeitsstättenverordnung sind in der Verordnung enthalten:


7. Mai 2010: Abschluss der Gespräche zur Neuberufung des ABS

Am 7. Mai 2010 beendete der sog. "Erweiterte Beraterkreis" des BMAS seine Gesprächsrunden zur Neukonstituierung des Ausschusses für Betriebssicherheit. Als Termin für die konstituierende Sitzung wurde der 6. September 2010 festgelegt.

Themen der Gesprächsrunde, zu der der BDI, Vertreter der Arbeitnehmerschaft, der Prüforganisationen, der Länder, der gesetzlichen Unfallversicherung und des Bundes gehörten, waren die Struktur des neuen ABS und seine Aufgaben. Einen Schwerpunkt bildete hier das Thema Geschäftsordnung. Nach § 24 Abs. 3 Betriebssicherheitsverordnung gibt sich der ABS selbst eine Geschäftsordnung, die zustimmungspflichtig ist. Das BMAS wünscht hier eine weitgehend unveränderte Übernahme der bestehenden Mustergeschäftsordnung so wie bereits beim Ausschuss für Gefahrstoffe.Von großer Bedeutung ist auch der Zuschnitt des zukünftigen ABS. Der ABS wird nach derzeitigem Planungsstand wie folgt aussehen:


15. Mai 2010: Europäischer Standardsatzkatalog EuPhraC in neuer Fassung


Ab sofort ist auf dem BDI-REACH-Helpdesk die neue Fassung des Europäischen Standardsatzkatalogs EuPhraC, Version 1.0, Stand 15.5.2010, für die Erstellung von EU-Sicherheitsdatenblättern zu chemischen Stoffen verfügbar. Da eine neue Präsentationsform mit weiteren neuen Inhalten installiert wurde, beginnt die Nummerierung nun wieder mit Version 1.0. Der frühere BDI-Standardsatzkatalog firmiert nunmehr als "Europäischer Standardsatzkatalog EuPhraC". Die aktuelle Version ist in 30 Sprachen verfügbar und in Deutsch und Englisch kostenfrei erhältlich.                             


 

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Oliver Schollmeyer

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Tel.: 030/2028-1466

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